A-Ware, B-Ware, C-Ware, Refurbished? Eine kleine Klarstellung.
1A Ware (A-Ware)
Unter Produkten, die mit dem Kennzeichen 1A-Ware versehen sind, versteht man Handelswaren, die frei von Makeln und Mängeln (sowohl am Produkt als auch an der Verpackung) sind und bei denen der Anbieter keinerlei Kenntnis von Einschränkungen in der Gebrauchstauglichkeit, der Produktqualität, des Schnittes, der Passform oder sonstigen Qualitätsmerkmalen hat. Solche Produkte werden im Großhandel in der Regel mit Garantie bzw. Herstellergarantie gehandelt.
Diese Produktqualität kann ohne weitere Hinweise an Konsumenten vertrieben werden, da es sich hierbei um die Produktqualität handelt, die der Kunde als "normal" voraussetzt.
1B-Ware (B-Sortierung, mit kleinen Schönheitsfehlern)
Bei Produkten, die mit dem Kennzeichen 1B-Ware versehen sind, handelt es sich um Produkte, die aufgrund irgendeines kleinen Mangels nicht mehr als 1A Ware bezeichnet werden können. Im branchenüblichen Verständnis handelt es sich bei 1B-Waren oder 1B-Sortierungen jedoch um solche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit, die Qualität oder den Geschmack des Produktes nicht beeinträchtigen. Bei 1B-Waren spricht man auch oft von "kleinen Schönheitsfehlern". Entsprechend werden unter 1B-Ware (1B-Sortierung) solche Produkte bezeichnet, deren Verpackung z. B. beschädigt oder eingedrückt ist, die einen leichten Kratzer oder eine kleine Beule am Gehäuse haben, deren Farbe, Grammatur oder Bräunungsgrad leicht abweicht oder wo ein Möbelstück an einer "unsichtbaren" Stelle einen Fleck aufweist. Diese Produkte sind qualitativ, geschmacklich und von der Nutzung her aber vollkommen in Ordnung.
Aufgrund der kleinen Schönheitsfehler werden solche Produkte in der Regel zu günstigeren Preisen, aber trotzdem mit voller Garantie oder Herstellergarantie angeboten. Beim Verkauf an den Konsumenten muss ein solcher bekannter Mangel klar erkennbar und deutlich ausgelobt werden, weswegen die Konsumenten in der Regel für solche Produktangebote auch einen Rabatt auf den Normalpreis verlangen.
Die Vorbehalte der Konsumenten beim Kauf von 1B-Ware oder Artikeln mit kleinen Schönheitsfehlern ist erfahrungsgemäß sehr gering, oft werden sogar extra solche Produkte gesucht, da der Konsument sich meistens an einem kleinen Mangel nicht stört, aber gerne einen Preisnachlass erhalten möchte.
B-Ware (2. Wahl)
Bei B-Ware bzw. zweiter Wahl handelt es sich um Produkte, die solche Fehler aufweisen, dass diese durchaus erkennbar bzw. sichtbar sind und es auch tatsächlich zu einer erkennbaren Einschränkung in der Nutzung des angebotenen Produktes kommen kann. Eine B-Ware im Bereich Lebensmittel kann z.B. eine andere geschmackliche Prägung als "normal" aufweisen, muss deswegen aber nicht schlecht schmecken. Im Bereich Textilien können 2.Wahl oder B-Waren z.B. kleine Webfehler oder Löcher, oder vielleicht deutlich erkennbare Flecken oder einen Färbungsfehler aufweisen.
2. Wahl oder B-Waren können aber trotzdem immer noch bestimmungsgemäß verwendet werden, selbst wenn es dabei kleinere Einschränkungen geben kann. Ein Loch muss vielleicht geflickt werden, oder an einen Receiver funktionieren die SCART-Anschlüsse nicht, jedoch die HDMI-Anschlüsse funktionieren tadellos.
Im B2B-Handel werden solche 2. Wahl Artikel in der Regel mit verkürzten Gewährleistungen oder sogar ohne Gewährleistung und zum Sonderpreis verkauft.
Konsumenten müssen beim Verkauf solcher Ware deutlich auf eventuelle Garantiebeschränkungen gegenüber der üblichen Herstellergarantie und den Warenzustand hingewiesen werden. Händler solcher Waren sollten ein erhöhtes Garantierisiko in ihrer Kalkulation berücksichtigen, damit der Gewinn nicht am Ende durch Kundenretouren und Defekte wieder aufgefressen wird.
Refurbished (generalüberholte Ware, aufbereitete Ware)
Bei Refurbished bzw. generalüberholter Ware handelt es sich in der Regel um wieder aufbereitete Gebrauchtwaren, die schon einmal an einen Endkunden ausgeliefert wurden, jedoch aus irgendwelchen Gründen nach einer bestimmten Benutzungszeit als Retoure oder Reklamation wieder zurückgenommen wurden.
Das es sich bei Produkten dieser Produktqualität eigentlich im Gebrauchtware handelt, die wieder aufbereitet wurde, versuchen die Anbieter in der Regel nicht in dieser Deutlichkeit zu kommunizieren. Oft ist es jedoch auch so, dass Refurbished Produkte besser sind, als neu, da in einer Fachwerkstatt wichtige bzw. fehlerhafte Komponenten gegen neue ausgetauscht wurden.
Der Warenzustand Refurbished begegnet dem Händler bzw. dem Konsumenten im Markt in der Regel im Bereich hochwertiger bzw. teurer elektrischer oder elektronischer Artikel, bei denen eine Reparatur bzw. Aufbereitung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hier sind besonders Flachbildfernseher, Kühlschränke, Gefrierschränke, Bügelstationen, Waschmaschinen und Computer zu nennen.
Um ein Produkt Refurbished nennen zu dürfen, gibt es zur Zeit jedoch noch keine gesetzlichen Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Es kann sich also genauso um einen Kühlschrank handeln, der als defekt an den Händler zurückgekommen ist und von einer angelernten Kraft gereinigt und repariert wurde, wie um einen Flachbildfernseher, der in einer Fachwerkstatt des Markenherstellers mit Neuteilen neuster Bauart generalüberholt wurde und tatsächlich jetzt besser ist als bei seiner Erstauslieferung.
Oft wird im B2B-Handel nur eine Übernahmegarantie auf die Refurbished Produkte gewährt, die also vom gewerblichen Einkäufer unverzüglich auf Funktionsfähigkeit hin überprüft werden müssen, da ansonsten keine Reklamationsrechte mehr an den Vorlieferanten bestehen. Der Händler sollte sich vor dem Kauf am besten schriftlich geben lassen, was Refurbished im konkreten Fall bedeutet und wer die Überholung der Geräte vorgenommen hat, damit zumindest eine gewisse Absicherung besteht. Konsumenten gegenüber muss ein Refurbished Gerät deutlich als "generalüberholte Ware" ausgezeichnet werden. Die gesetzliche Garantie und Gewährleistung kann dem Konsumenten gegenüber (zumindest in Deutschland) nicht eingeschränkt werden. Der Händler sollte also das Garantierisiko unbedingt in seiner Kalkulation berücksichtigen.
C-Ware (ungeprüfte Retouren)
Als C-Ware werden solche Artikel bezeichnet, die defekt sein können, aber nicht defekt sein müssen. In der Regel werden ungeprüfte Kundenretouren im Bulk oder als Palettenware im Großhandel angeboten. Hierbei handelt es sich immer wieder um "Überraschungspakete" in denen jegliche Art von Warenzustand in unterschiedlichen Anteilen vorhanden sein kann. Der gewerbliche Einkauf von C-Waren, ungeprüften Retouren oder Palettenware ist immer eine Art Glücksspiel für den Händler. Wenn der Händler Glück hat, dann haben die meisten Kunden das Produkt retourniert, weil es ihnen nicht gefallen hat und deswegen ist der Defektanteil sehr gering und der Ertrag für den Händler beim Weiterverkauf groß.
C-Ware bzw. ungeprüfte Kundenretouren finden wir in allen Produktbereichen, in denen sich eine professionelle Aufbereitung zum Refurbished Produkt nicht lohnt. Die Spanne der Produkte geht hier von günstigen Elektro-Werkzeugen über Küchengeräte, Staubsauger bis zu Textilien und Schuhen aus dem Versandhandel.
Die Prüfung einer geöffneten T-Shirt Retoure ist für den Versandhändler in der Regel zu teuer, weswegen er sein Retourenrisiko entweder auf den Hersteller abwälzen konnte, der dann die Retouren als Palettenware wieder in den Großhandel bringt, oder der Versandhändler bietet seine gesammelten Kundenretouren selber in Mischpaketen oder Mischpaletten mit hohen Preisabschlägen auf den Katalogpreis an.
Bei diesen Retourwaren führt der aufkaufende Händler in der Regel selber eine Qualitätsprüfung durch, oder macht aus den Textilien oder Schuhen z.B. eine eigene Wühlkorbaktion und hofft auf eine hohe Abverkaufsquote an den Konsumenten, den er darüber informiert, dass in der Schütte auch defekte oder Produkte mit Fehlern enthalten sein können.
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